4. Mose 5:8 – Alle Übersetzungen vergleichen
4. Mose 5:8 HFA (Hoffnung für alle)
Wenn der Geschädigte aber inzwischen gestorben ist und keine Erben hat, die sein Eigentum an seiner Stelle zurücknehmen können, fällt es mir, dem HERRN, zu. Es soll den Priestern gehören, so wie der Schafbock, den der Priester für den Schuldigen opfern muss, damit ich seine Sünde vergebe.
4. Mose 5:8 DELUT (Lutherbibel 1912)
Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird.
4. Mose 5:8 ELB (Darby Unrevidierte Elberfelder)
Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jehova erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut.
4. Mose 5:8 SCH2000 (Die Bibel (Schlachter 2000))
Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, zusätzlich zu dem Widder der Versöhnung, mit dem man für ihn Sühnung erwirkt.