3. Mose 25:1-24
3. Mose 25:1-24 Hoffnung für alle (HFA)
Auf dem Berg Sinai sprach der HERR zu Mose: »Dies sollst du den Israeliten weitersagen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch schenken will, sollen nach jedem sechsten Jahr alle Äcker und Weinberge ein Jahr lang zu meiner Ehre brachliegen. Bestellt eure Felder, beschneidet eure Weinberge und erntet die Früchte eurer Arbeit sechs Jahre lang! Im siebten Jahr aber soll das Land ruhen und sich erholen. Dieses Jahr ist mir, dem HERRN, geweiht. Dann dürft ihr weder eure Felder bestellen noch eure Weinstöcke beschneiden. Bringt auch keine Ernte ein, weder vom Getreide, das wild auf den Feldern wächst, noch von den Trauben an euren unbeschnittenen Weinstöcken! Das Land soll ein Ruhejahr haben. Jeder darf aber einsammeln, was er für sich selbst zum Leben braucht: ihr, eure Sklaven und Sklavinnen, eure Lohnarbeiter und die Fremden, die bei euch leben. Auch euer Vieh und die wilden Tiere können das fressen, was sie auf den Feldern finden.« »Nach sieben Ruhejahren, also nach 49 Jahren, sollt ihr im 50. Jahr am Versöhnungstag, am 10. Tag des 7. Monats, die Signalhörner im ganzen Land blasen lassen. Das 50. Jahr soll für euch ein heiliges Jahr sein! Es ist ein Erlassjahr. Gebt dann allen Bewohnern des Landes, die sich hoch verschuldet haben und so zu Sklaven wurden, ihre Freiheit wieder. Jeder erhält seinen verpfändeten Grundbesitz zurück und kann zu seiner Sippe zurückkehren. Alle Schulden müssen in diesem Jahr erlassen werden. Streut kein Saatgut aus! Bringt keine Ernte ein – auch nicht von dem, was auf den Feldern von selbst nachwächst – und haltet keine Weinlese! Das Erlassjahr soll für euch heilig sein. Jeder darf täglich nur das einsammeln, was er zum Leben braucht. In diesem Jahr soll auch jeder von euch seinen alten Grundbesitz zurückbekommen. Betrügt einander nicht beim Kauf oder Verkauf von Land! Weil im Erlassjahr jedes Stück Land wieder dem alten Besitzer zufällt, soll beim Kaufpreis berücksichtigt werden, wie viele Jahre der Käufer das Land noch bewirtschaften kann: Je höher die Anzahl der Ertragsjahre ist, desto höher ist auch der Kaufpreis. Umgekehrt mindert sich der Preis umso mehr, je näher das Erlassjahr kommt. Der Preis des Landes hängt ab von der Zahl der Ernten bis zum nächsten Erlassjahr. Betrügt einander nicht! Habt Ehrfurcht vor mir, denn ich bin der HERR, euer Gott! Haltet euch an meine Ordnungen, richtet euch nach meinen Geboten! Wenn ihr danach lebt, werdet ihr in eurem Land sicher wohnen. Es wird reichen Ertrag bringen, und ihr habt genug zu essen. In Ruhe und Frieden könnt ihr dort leben. Wenn ihr euch fragt, was ihr im siebten Jahr essen sollt, weil ihr nicht sät und erntet, dann sollt ihr wissen: Ich schenke euch im sechsten Jahr genug Ertrag für drei Jahre. Wenn ihr im achten Jahr wieder aussät, werdet ihr euch noch bis zur kommenden Ernte vom Ertrag des sechsten Jahres ernähren können.« »Ihr dürft euren Grund und Boden nicht endgültig verkaufen, denn das Land gehört nicht euch, sondern mir! Ihr wohnt hier als Gäste. Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren.
3. Mose 25:1-24 Lutherbibel 1912 (DELUT)
Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist. Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre. Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
3. Mose 25:1-24 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)
Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: Es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir neunundvierzig Jahre ausmachen. Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - Ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.
3. Mose 25:1-24 Die Bibel (Schlachter 2000) (SCH2000)
Und der HERR redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach: Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag [des Landes] einsammeln. Aber im siebten Jahr soll das Land seinen Sabbat der Ruhe haben, einen Sabbat für den HERRN, an dem du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. Auch was nach deiner Ernte von selbst wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen, weil es ein Sabbatjahr für das Land ist. Und dieser Sabbat des Landes soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Tagelöhner und deinen Gästen, die sich bei dir aufhalten; deinem Vieh und den wilden Tieren in deinem Land soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen. Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, nämlich siebenmal sieben Jahre, sodass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre beträgt. Da sollst du Hörnerschall ertönen lassen im siebten Monat, am zehnten [Tag] des siebten Monats; am Tag der Versöhnung sollt ihr ein Schopharhorn durch euer ganzes Land erschallen lassen. Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr, in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll. Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. Denn ein Halljahr ist es; es soll euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. In diesem Halljahr soll jedermann wieder zu seinem Eigentum kommen. Wenn ihr nun eurem Nächsten etwas verkauft oder von eurem Nächsten etwas abkauft, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; sondern nach der Zahl der Jahre seit dem Halljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl der Erntejahre soll er [es] dir verkaufen. Wenn es viele Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis erhöhen, und wenn es wenige Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine [bestimmte] Anzahl von Ernten verkauft er dir. So soll nun keiner seinen Nächsten übervorteilen; sondern du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! Darum haltet meine Satzungen und bewahrt meine Rechtsbestimmungen und tut sie; so sollt ihr sicher wohnen in eurem Land! Und das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr esst bis zur Sättigung und sicher darin wohnt. Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch unseren Ertrag nicht ein! — so [sollt ihr wissen:] Ich will im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, dass [das Land] den Ertrag für drei Jahre liefern soll; sodass, wenn ihr im achten Jahr sät, ihr [noch] vom alten Ertrag essen werdet bis in das neunte Jahr; dass ihr von dem Alten essen werdet, bis sein Ertrag wieder hereinkommt. Ihr sollt das Land nicht für immer verkaufen; denn das Land gehört mir, und ihr seid Fremdlinge und Gäste bei mir. Und ihr sollt in dem ganzen Land, das euch gehört, die Wiedereinlösung des Landes zulassen.